Der neue Freistellungsbescheid ist da!

Freistellungserklärung

Gemeinnützige Vereine müssen alle drei Jahre eine Steuererklärung abgeben und sich ihre Gemeinnützigkeit vom Finanzamt bescheinigen lassen. Dazu wurde der Verein in diesem Jahr aufgefordert. Die Steuererklärung des Vereins wurde ohne weitere Rückfragen oder Probleme mit einer neuen Freistellungserklärung beantwortet.